Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet) gelten für alle zwischen der HESSE WERBUNG. lnh. Marko Hesse. nachfolgend „HESSE WERBUNG“ genannt. und dem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an die HESSE WERBUNG vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB’s des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.

2. Vertragsabschluß

Die Aufträge sind für die HESSE WERBUNG erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündlicher Abreden jedweder Art. Der Auftrag des Auftraggebers erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten und unter­schriebenen Angebotes an die HESSE WERBUNG. Falls vom Auftragnehmer finanzielle Risiken erkannt werden, die eine reibungslose Zahlungsabwicklung in Frage stellen, behalten wir uns vor, von der Auftragsannahme abzusehen.

3. Angebote

Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 8 Wochen nach Ausstellungs­datum. Das Angebot ist nichtig, wenn für einen geänderten Auftrag ein neues Angebot erstellt wird.

4. Preise

Die Preise sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere aktuellen Preislisten. Alle Preise in Euro ab Elsterwerda. Portopreise sind individuell zu erfragen. Wir behalten uns vor, Verpackungskosten an den Auftraggeber weiter zu reichen.

5. Zahlung

Die Preise sind sofort in bar zahlbar oder auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen, soweit nicht anders vereinbart. Neukunden zahlen sofort und in bar. Alle Preise ohne Abzug. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das Gesetz zur Beschleuni­gung fälliger Zahlungen“. Die Zahlungen sind bei erbrachter Leistung fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilzahlung zu erbringen, die wenigstens der Hälfte des Ge­samtbetrages entspricht. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorge­sehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Zahlung für die zusätzliche Leistung zu erbringen.

6. Lieferung / Lieferzeit

Die Ware und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HESSE WERBUNG. Für Entwürfe werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Entwürfe sind der HESSE WERBUNG spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HESSE WERBUNG. Für Entwürfe werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Entwürfe sind der HESSE WERBUNG spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der HESSE WERBUNG nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit die HESSE WERBUNG auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeits­ergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamt­heit oder in Teilen an die HESSE WERBUNG, stellt er diese von der Haftung frei. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die HESSE WERBUNG dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.

9. Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen aller Art, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für verbindliche mündliche Vereinbarungen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der HESSE WERBUNG. Das gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Ur­kundenprozessen.

11. Agenturarbeit

Der Kunde verpflichtet sich der HESSE WERBUNG gegenüber alle für die Durchführung benötigten Unterlagen – soweit vorhanden – fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Kunde bestätigt, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen frei verwendet werden dürfen und somit keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Kunde wissentlich oder unwissentlich ein Copyright verschweigen oder falsche Angaben zum Copyright machen, haftet er in jedem Fall.

12. Nutzungsrechte

Von der HESSE WERBUNG geschaffene Arbeiten (Drucksachen, Stempel. .. } dürfen nur zu dem vor­gesehenen Zweck verwendet werden. Sie dürfen nicht nachgearbeitet, nachgeahmt oder kopiert werden. Das gilt auch, wenn kein gesondertes Copyright vermerkt ist und für nicht verwendete oder bestellte Angebotsvorlagen.
Die HESSE WERBUNG übernimmt keine Gewähr für Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen jeder Art. Nach der Bestätigung der Korrekturvorlage ist die HESSE WERBUNG von der Verantwortung der Richtigkeit befreit.

13. Garantie-/Pflege-/Handhabungshinweise

a) Allgemeines:
Sollte einer der folgenden Hinweise nicht beachtet werden, besteht kein Garantieanspruch mehr. Für vom Kunden gelieferte Objekte (T-Shirts, Tassen, Kugelschreiber, Zettelboxen usw.) übernehmen wir keine Garantien. Das gilt auch für die Beständigkeit der angebrachten Werbung.
b) Wasch- und Bügelanleitung für Flockdruck
Waschen: Neubedruckte Textilien mindestens 24 Stunden ruhen lassen! Waschbar bis 40 Grad mit handelsüblichen Waschpulvern. Keine Flüssigwaschmittel verwenden. Von links waschen. Nicht chemisch reinigen.
Bügeln: Textil nur von links bügeln.
c) Magnetschilder
Die Auflagefläche für Magnetschilder muß sauber und trocken sein. Das Schild muß vollflächig auf­liegen. Vor Reisen mit höherer Geschwindigkeit sind die Schilder vom Fahrzeug abzunehmen. Eine all­gemeine Geschwindigkeitsbegrenzung kann auf Grund der verschiedenen Haftbedingungen nicht genannt werden.
Reinigung: Das Schild sollte täglich einmal vom KFZ entfernt werden und einmal wöchentlich die Auflagefläche und das Magnetschild mit Wasser gereinigt werden, bei hohen Temperaturen aller zwei Tage. Keine Lösungsmittel bzw. lösungsmittelhaltigen Reiniger verwenden.
Achtung: Bei hohen Temperaturen kann bei zu langer Verwendung das Schild am Untergrund festkle­ben. Bei Neufahrzeugen und neu lackierten KFZ erst nach 3 Monaten das Magnetschild verwenden. Bei Nichtgebrauch des Magnetschildes sollte es vom KFZ entfernt werden und flach gelagert werden. Das Schild nicht knicken oder falten. zusammenrollen mit der Beschriftung nach außen ist möglich, wird von uns aber nicht empfohlen.
d) Fahrzeugbeschriftungen
Wir gewähren 1 Jahr Garantie auf:
– Farbechtheit der Folien;
– Halt der Folie;
– Farbechtheit von Bildern.
Bezogen auf normales mitteleuropäisches Wetter.
Fahrzeuge sind sauber zur Beschriftung bereit zu stellen. Reinigung bitte ohne Wachsversiegelung ! Das Fahrzeug ist bei der Abholung auf Schäden zu kontrollieren. Nachträglich festgestellte Schäden können nicht anerkannt werden.
e) Drucksachen
Bei Nachbestellung sind Farb- und Formatschwankungen technisch bedingt und stellen keinen Rekla­mationsgrund dar. Sind bei der Bestellung keine Farb- und/ oder Formatangaben gemacht worden, werden diese von der HESSE WERBUNG festgelegt. Sollten vor einer Nachbestellung Änderungen vorgenommen werden, ist eine erneute Korrekturbestätigung notwendig.
f) Werbetafeln
Wir gewähren 1 Jahr Garantie auf:
– Farbechtheit der Folien;
– Halt der Folie;
– Farbechtheit von Bildern.
Bezogen auf normales mitteleuropäisches Wetter.
Sind keine konkreten Maße vom Kunden vorgegeben, legt die HESSE WERBUNG die Maße fest. Befestigung von Werbetafeln nehmen wir nur im gesonderten Auftrag vor. Die Montage ist, wenn nicht ausdrücklich angegeben, nicht im Preis enthalten.
g) Sonstige Artikel
Farb-, Format- und Größenschwankungen sind technisch bedingt und stellen keinen Reklamations­grund dar. Das gilt auch für Vorleistungen unserer Partnerunternehmen.

14. Unwirksamkeit

Sollten einige Punkte dieser AGB oder Teile von Punkten dieser AGB unwirksam sein, bleiben die anderen Punkte wirksam. Wir werden die ungültigen AGB soweit möglich im gesetzlich zulässigen Maße anwenden.